Was ist der Unterschied zur Sterbeversicherung?
Kurz und bündig: Es gibt keinen! An dieser Stelle sollte allerdings auch einmal gesagt werden, dass es auch keine so genannte Sterbeversicherung gibt, denn man kann sich gegen das Sterben an sich nicht absichern. Allerdings werden beide Begriffe umgangssprachlich als Synonyme verwendet, obwohl es den ersten Begriff im Versicherungsrecht so auf gar keinen Fall gibt und auch kaum ein Vertreter oder Makler offiziell mit diesem Begriff arbeiten wird. Allerdings ist es natürlich sinnvoll, sich um den eigenen Todesfall zu sorgen, denn der flapsige Spruch: „Gestorben wird immer“ oder „Nicht mal der Tod ist umsonst“, kommt nicht von ungefähr. Hier erwarten die Angehörigen meist hohe Kosten, die getragen werden müssen, wenn nicht ein Mahnbescheid und später unter Umständen der Gerichtsvollzieher drohen soll. Dabei sollte immer bedacht werden, dass Bestatter keine gratis arbeitenden netten Menschen sind, sondern ihren Lebensunterhalt eben dadurch bestreiten, dass sie die verstorbenen Angehörigen anderer Menschen bestatten. So manchem wird dies einen kalten Schauer über den Rücken jagen, Fakt bleibt jedoch, dass auch dies eine Arbeit ist, die letzten Endes bezahlt werden muss. Die Kosten sind hoch und bleiben oft unangesprochen, da man an unangenehmen Themen eben nicht gerne rührt.
Den eigenen Trauerfall absichern und gegen Kosten vorsorgen. Wer sich die Frage stellt, ob sich eine so genannte Sterbegeldversicherung wirklich lohnt, sollte sich einmal die Kosten vor Augen halten, die im Todesfall auf die Angehörigen zukommen und die – unabhängig vom derzeitigen Einkommen des Angehörigen und der eventuellen Klärung des Erbfalls und der Nutzung des Erbes – letzten Endes innerhalb kürzester Zeit bezahlt werden müssen. Oftmals erwarten die betroffenen Hinterbliebenen hier Summen im oberen vierstelligen oder unteren fünfstelligen Bereich und da wurde noch nichtmal eine pompöse Beisetzung und Trauerfeier geplant und oftmals sogar noch an der Grabstelle und deren Ausgestaltung gespart, denn alleine ein Grabstein mit Grabeinfassung kann heute durchaus eine fünfstellige Summe kosten, ohne das dabei das modernste und edelste Stück gekauft wurde. Eine Sterbegeldversicherung ist damit eine solide Möglichkeit, um den eigenen Todesfall finanziell abzusichern und auch – zumindest ein Stück weit – für eine würdevolle Beisetzung und eine anspruchsvolle Grabgestaltung zu sorgen. Darüber hinaus kann sie aber auch dann eine angemessene und würdevolle Bestattung garantieren, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die die Kosten übernehmen (können).
Grundsätzlich kann es daher also sinnvoll sein, eine solche Vorsorge zu treffen und den eigenen Todesfall – zumindest finanziell – abzusichern. Dabei beinhaltet eine solche Versicherung in der Regel ein komplettes Paket der so genannten Trauerfallvorsorge, wobei die Bestattungsvorsorge der wichtigste Punkt sein dürfte. Welche Leistungen sonst noch enthalten sind, kann oftmals individuell und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Tarife vereinbart werden. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein individuelles Beratungsgespräch mit einem Vertreter der gewählten Sterbekasse oder mit einem versierten Makler, der Absicherungen dieser Art im Sortiment führt.
Rechtliche Absicherung dieser Versicherungsart – Was passiert im Sozialfall?
Wichtig zu bedenken ist aber auch noch, dass diese Versicherung und die darin enthaltenen finanziellen Mittel auch im Armutsfall und damit im Sozialhilfefall absolut unantastbar sind. Das Sterbegeld darf also nie dem Vermögen zugerechnet werden, so dass es im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit nicht als verfügbares Vermögen gilt. Dies ist eindeutig im § 90 Zwölftes Sozialgesetzbuch geregelt. Damit können auch laufende Beiträge als ein so genannter Mehrbedarf erstattet bzw. übernommen werden, allerdings sollte auch jedem Sozialhilfeempfänger klar sein, dass hier die bloße mündliche Auskunft gegenüber einem Sachbearbeiter nicht genügt, sondern dass ein entsprechender Versicherungsvertrag vorzuweisen ist und der Mehrbedarf dann häufig auch direkt an die Sterbekasse überwiesen wird.
Welche Vertragsgestaltungen gibt es?
Grundsätzlich stehen für das so genannte Sterbegeld verschiedene Möglichkeiten der Vertragsgestaltung zur Verfügung, wobei die meisten Sterbekassen dabei mit festgesetzten Tarifen und Verträgen arbeiten, die der potenzielle Versicherungsnehmer selten beeinflussen kann. Dies beginnt bei einer gewissen Variation der Beitragszahlungen, wobei einige Kassen bis zum 65. Lebensjahr und andere bis zum 85. Lebensjahr Beiträge erheben. Bei einigen Kassen ist auch eine Beitragszahlung bis zum tatsächlich eingetretenen Todesfall und damit ein Leben lang gängige Praxis, so dass sich hier durchaus ein Vergleich lohnen kann. Sinnvoll ist daher aber immer auch der Vergleich von Kosten und Leistungen, denn diese fallen natürlich ebenfalls differenziert aus. Interessant ist zu dem, dass sich die zur Verfügung stehende Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit in den meisten Fällen noch durch die jeweiligen Überschussbeteiligungen erhöht.
Wird eine solche Kostenübernahme anerkannt?
Ja, denn in der Regel arbeiten die so genannten Sterbekassen mit den Bestattungsunternehmen zusammen, so dass mit einer solchen Vorsorge eine solide und rechtlich ebenfalls abgesicherte Möglichkeit besteht, um den eigenen Trauerfall – zumindest finanziell – abzusichern. Damit wird den Angehörigen nicht nur eine finanzielle Last abgenommen, sondern auch die Möglichkeit gegeben, in Ruhe und ohne zusätzliche Sorgen und Nöte um den verstorbenen Partner oder den Elternteil trauern zu können. Die Kooperationsvereinbarungen enthalten häufig auch Klauseln zu so genannten Bestattungsvorsorgeregelungen, so dass die betreffenden Bestatter verpflichtet sind, die jeweiligen Kostenübernahmen anzuerkennen. Darüber hinaus besteht aber bei den meisten Kassen auch die Möglichkeit, dass eine Kostenrückerstattung auf das Konto des betreffenden Angehörigen erfolgt, der die Kosten der Bestattung zu tragen hatte. Dies wird immer dann der gängige Weg sein, wenn es mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen noch keinen Kooperationsvertrag gibt, so dass die Kosten durch den Bestatter nicht direkt, sondern über den betreffenden Angehörigen verrechnet werden. Das Prozedere muss man sich dann so vorstellen, wie man dies auch von einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzversicherung ganz allgemein kennt. Es wird eine Rechnung gestellt, diese wird beglichen und im Anschluss werden die Rechnungen zur Kostenrückerstattung bei der betreffenden Kasse eingereicht.
HDH Hinterbliebenenkasse der Heilberufe – Ihr Partner für Todesfallvorsorgen
Ein solider Partner in Hinblick auf eine Sterbegeldversicherung ist natürlich die HDH, die Hinterbliebenenkasse der Heilberufe, wobei hier natürlich der Name etwas irreführend ist. Immerhin betreut diese Kasse in erster Linie ihre Mitglieder selbst, die in der Regel in einem Heilberuf tätig sind, und nicht ausschließlich die jeweiligen Angehörigen. Trotzdem sind es natürlich eben jene Angehörigen, die – im Ernstfall – von der Umsichtigkeit ihrer dann verstorbenen Angehörigen und natürlich von der Kompetenz und Zuverlässigkeit der Hinterbliebenenkasse der Heilberufe profitieren werden. Dabei lohnt sich natürlich frühzeitig eine Kontaktaufnahme und ein individuelles Beratungsgespräch mit einem der bestens geschulten und sozial sowie fachlich kompetenten Mitarbeiter, so dass für jeden Versicherungsnehmer und seine Hinterbliebenen die optimale Absicherungsform und der optimale Leistungsumfang gefunden werden kann.